Google Fonts im Web - DSGVO Änderung

vom: 06.09.2022
Das Landgericht München hat am 20.01.2022 die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts auf Websites bestätigt.
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Anfang dieses Jahres wurde in Bayern ein neues Recht erlassen, welches die Nutzung von Google Fonts (Schriftarten) auf Websites betrifft.
 
Aktuell gibt es aus diesem Grund auch eine relativ große Abmahnwelle.
 
Die myfactory nutzt im Webshop-Modul standardmäßig eine dieser per URL eingebundenen Google-Fonts.
Wir würden Ihnen daher raten, in Bezug auf Ihren Webshop, die Fonts nicht über die Google API als Link einzubinden, sondern fest als Datei auf Ihrem Server zu hinterlegen.